Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese AGB regeln Verkauf, Lieferung und Serviceleistungen der Walter Looser AG. Sie gelten für alle Vertragsbeziehungen, sofern sie vom Kunden ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt werden.

1. Geltungsbereich

1.1 Gegenstand

Diese AGB regeln Verkauf und Lieferung von Halbfabrikaten und normierten Fertigteilen sowie das Erbringen von Serviceleistungen durch die Walter Looser AG.

1.2 Anwendbarkeit

Die AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Walter Looser AG und dem Kunden, sofern sie vom Kunden ausdrücklich oder stillschweigend anerkannt werden.

1.3 Abweichende Bedingungen

Abweichende Bedingungen des Kunden schränken diese AGB nicht ein. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 8 Tagen nach Versand der Auftragsbestätigung (Datum Poststempel) schriftlich mitteilt, welche Bedingungen er nicht akzeptiert.

2. Rechte und Pflichten der Walter Looser AG

2.1 Leistungsumfang & Preis

Umfang, Inhalt und Preis der Lieferungen und Serviceleistungen richten sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung.

2.2 Leistungserbringung & Dritte

Die Walter Looser AG erbringt Leistungen im Rahmen der verfügbaren betrieblichen Ressourcen und kann Dritte beiziehen.

2.3 Mehr-/Minderlieferung & Änderungen

Eine Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% gegenüber der Auftragsmenge ist zulässig. Nachträgliche Änderungen vertraglicher Leistungen bedürfen der schriftlichen Änderung des Einzelvertrages, inkl. allfälliger Auswirkungen auf Terminplan und Vergütung.

2.4 Eigentumsvorbehalt

In der Schweiz behält sich die Walter Looser AG den Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Kunde ermächtigt die Walter Looser AG, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden registrieren zu lassen sowie ggf. Pfandrechte anzumelden und Formalitäten zu erledigen.

Bei Lieferungen ins Ausland verbleibt das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung bei der Walter Looser AG, nach Massgabe des am Lieferort geltenden Rechts. Kosten und erforderliche Mitwirkungspflichten trägt der Kunde.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

3.1–3.3 Mitwirkung & Informationspflichten

Der Kunde unterstützt die Walter Looser AG durch rechtzeitige, klare Instruktionen und stellt erforderliche Informationen zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass die übermittelten Informationen vollständig und richtig sind.

Kosten, die der Walter Looser AG aus Nicht- oder Schlechterfüllung von Mitwirkungspflichten entstehen, werden dem Kunden zusätzlich verrechnet.

3.4 Abnahme (falls vereinbart)

Ist eine Abnahme vereinbart, gilt das Arbeitsresultat als abgenommen, wenn es gemäss Abnahmeverfahren erfolgreich getestet wurde. Verzögert sich das Verfahren aus Gründen, die die Walter Looser AG nicht zu vertreten hat, gilt die Abnahme am ursprünglich festgelegten Termin als erfolgt. In jedem Fall gilt das Arbeitsresultat als abgenommen, wenn der Kunde es produktiv einsetzt oder einsetzen könnte. Untergeordnete Mängel hindern die Abnahme nicht.

3.5 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet gegenüber der Walter Looser AG für sämtliche Schäden, die aus Verletzungen seiner vertraglichen Pflichten resultieren.

4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen

4.1 Angebote & Annahme

Aufgrund schwankender Metall- und Devisenkurse erfolgen Angebote freibleibend. Ein Auftrag gilt erst als angenommen, wenn er von der Walter Looser AG schriftlich bestätigt wurde.

4.2–4.3 Preise

Preise und Entgelte ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Soweit nicht anders vermerkt, verstehen sich Preise in CHF, exkl. Mehrwertsteuer, Gebühren/Abgaben, Transport, Transportversicherung, Verpackung, Nebenkosten und Spesen.

4.4 Zahlungsziel

Rechnungsstellung und Fälligkeit werden im Einzelvertrag geregelt. Ohne Regelung erfolgt die Rechnungsstellung bei Lieferung, und die Vergütung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzüge zahlbar.

4.5 Anzahlung

Verlangt die Walter Looser AG eine Anzahlung, ist diese innert 10 Tagen seit Vertragsabschluss zu leisten. Die Anzahlung wird im Rahmen der laufenden Rechnungsstellung verrechnet.

4.6 Verrechnung

Eine Verrechnung von Forderungen des Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Walter Looser AG zulässig.

4.7 Zahlungsverzug

Bei Nichteinhalten der Zahlungstermine ist ab Fälligkeit ohne weitere Mahnung ein Verzugszins von 8% p.a. geschuldet. Vorbehalten bleiben die Einstellung von Lieferungen/Serviceleistungen und/oder der sofortige Rücktritt vom Vertrag, falls der Kunde trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung weiterhin nicht bezahlt.

4.8 Zweifel an Zahlungsfähigkeit

Entstehen während der Lieferfrist begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit, kann die Walter Looser AG Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass dem Kunden Ansprüche daraus erwachsen.

5. Gewährleistung und Haftung der Walter Looser AG

Hinweis: Nachfolgend eine modernisierte, besser lesbare Darstellung – inhaltlich an Ihrem Text orientiert.

5.1–5.3 Erbringung, Lieferung, Gefahrübergang

Lieferungen gelten grundsätzlich als erbracht, wenn sie ab Rampe Lager der Walter Looser AG zum Transport bereitgestellt sind. Serviceleistungen ohne Lieferanteil gelten als erbracht, wenn das Arbeitsresultat übergeben wird.

Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald die Lieferung die Rampe Lager der Walter Looser AG verlassen hat – auch bei Teillieferungen.

5.4 Abbildungen & Angaben

Abbildungen, Masse und Angaben auf der Website oder in Unterlagen werden sorgfältig erstellt, sind jedoch unverbindlich. Eine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben wird ausgeschlossen.

5.5 Lieferfristen & höhere Gewalt

Lieferfristen sind unverbindlich, sofern kein verbindlicher Termin zugesichert wurde. Termine/Fristen ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Zugesicherte Termine gelten unter Vorbehalt höherer Gewalt sowie Lieferverzögerungen von Unterlieferanten.

Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach, stehen Terminverpflichtungen für die Dauer des Verzugs still. Ein Lieferverzug berechtigt nicht zum einseitigen Rücktritt.

5.6 Untergang/Verlust auf dem Weg zur Walter Looser AG

Geht eine Lieferung während des Transports vom Lieferwerk zur Walter Looser AG unter oder verloren und kann kurzfristig kein Ersatz zu gleichen Bedingungen beschafft werden, gilt der Einzelvertrag als aufgelöst. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.7–5.9 Gewährleistung & Nachbesserung

Die Walter Looser AG gewährleistet, dass Produkte bei Lieferung/Abnahme die im Einzelvertrag festgehaltenen Spezifikationen erfüllen. Bei Serviceleistungen werden Sorgfalt und Fachkenntnis geschuldet; für Konstruktions- und Werkstoffvorschläge wird jede Haftung ausgeschlossen.

Bei Mängeln innert 6 Monaten besteht ausschliesslich ein Recht auf Nachbesserung. Voraussetzung ist eine schriftliche, nachvollziehbare Mängelrüge innert 5 Arbeitstagen nach Entdeckung.

Bei berechtigtem Sachmangel bemüht sich die Walter Looser AG um Ersatzlieferung. Der Kunde hat die angebotene Ersatzlieferung anzunehmen. Ist diese unmöglich, erhält der Kunde die Vergütung, welche die Walter Looser AG vom Lieferwerk nach Usanzen erhält. Weitere Forderungen sind ausgeschlossen.

5.10 Höhere Gewalt / unvorhergesehene Umstände

Bei höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Umständen (z.B. Exportrestriktionen, Rohstoff-/Energiemangel, Streik, Brand, Naturereignisse, Kriegshandlungen etc.) ist jede Haftung wegen Schlecht- oder Nichterfüllung wegbedungen. Lieferungen mit Verzögerung sind anzunehmen; Schadenersatz oder Annullierung sind ausgeschlossen. Ebenso bestehen keine Ansprüche bei ausgebliebener Lieferung, wenn Erfüllung unzumutbar ist.

5.11 Haftungsumfang

Die Walter Looser AG haftet im Umfang des Einzelvertrags für direkte Schäden, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jede weitergehende Haftung (insb. indirekte Schäden/Folgeschäden wie entgangener Gewinn, Mehraufwendungen, Ansprüche Dritter, Produktionsausfall, Datenverlust sowie Haftung für leichte Fahrlässigkeit) ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Keine Haftung besteht für Missbrauch/Schädigungen durch Dritte, für Kosten von Reparatur-/Supportleistungen sowie für Betriebsunterbrüche im Zusammenhang mit Störungsbehebung, Wartung oder Technologieeinführungen.

5.12 Ausschluss weiterer Ansprüche

Weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber der Walter Looser AG sind ausgeschlossen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Änderungen der AGB

Die Walter Looser AG kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt. Erfolgt kein Widerspruch innert 30 Tagen, gelten die Änderungen als angenommen.

6.2 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Nichte Bestimmungen werden durch wirtschaftlich möglichst nahekommende ersetzt; ggf. mit Anpassung weiterer Bestimmungen.

6.3 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht.

6.4 Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen AGB befinden sich am Sitz der Walter Looser AG (zurzeit Regensdorf). Die Walter Looser AG ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Domizil zu belangen.